Beitragsordnung

§ 1   Beitragsschuldner

Beitragsschuldner sind die Mitglieder der FW StadtZukunft Hoyerswerda.

§ 2   Fälligkeit

Die Beiträge müssen bis zum 31. März eines jeden Jahres auf das Konto der FW StadtZukunft Hoyerswerda eingegangen sein.

§ 3   Beitragshöhe

Die Höhe der Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Der Jahresbetrag der Mitglieder beträgt 50,00 (fünfzig) EUR. Jugendliche und sozial Bedürftige zahlen die Hälfte des Jahresbeitrages.

§ 4   Beginn der Beitragszahlung

Für das Beitrittsjahr wird ein anteiliger Jahresbeitrag erhoben.

§ 5   In-Kraft-Treten

Diese Beitragsordnung tritt am 01.07.2006 in Kraft.