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§ 1 Beitragsschuldner
Beitragsschuldner sind die Mitglieder der FW StadtZukunft Hoyerswerda.
§ 2 Fälligkeit
Die Beiträge müssen bis zum 31. März eines jeden Jahres auf das Konto der FW StadtZukunft Hoyerswerda eingegangen sein.
§ 3 Beitragshöhe
Die Höhe der Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Der Jahresbetrag der Mitglieder beträgt 50,00 (fünfzig) EUR. Jugendliche und sozial Bedürftige zahlen die Hälfte des Jahresbeitrages.
§ 4 Beginn der Beitragszahlung
Für das Beitrittsjahr wird ein anteiliger Jahresbeitrag erhoben.
§ 5 In-Kraft-Treten
Diese Beitragsordnung tritt am 01.07.2006 in Kraft.
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